Compliance-Richtlinien

 

Verhaltenskodex gegen Korruption

Die Anti-Kor­rup­ti­ons­re­ge­lun­gen der Safa­ri GmbH rich­ten sich an alle Füh­rungs­kräf­te und Mit­ar­bei­ten­den, sowie an Drit­te, die mit Safa­ri zusam­men­ar­bei­ten – Berater:innen, Subunternehmer:innen, Lie­fe­ran­ten, Kund:innen und ande­re. Es wird erwar­tet, dass alle genann­ten Per­so­nen­grup­pen die­se all­ge­mei­nen Grund­sät­ze zur Ver­mei­dung von Kor­rup­ti­on und Bestechung einhalten.

Kor­rup­ti­on ist das Anbie­ten oder Geben von Etwas, um einen unan­ge­mes­se­nen Vor­teil zu gewäh­ren oder zu erhal­ten. Kor­rup­ti­on ist für jeden Betei­lig­ten straf­bar, da für die beteiligte(n) Partei(en) unge­bühr­li­che Vor­tei­le entstehen.

Manipulative Einflussnahme / Bestechung

Mani­pu­la­ti­ve Ein­fluss­nah­me wird defi­niert als „das Ver­spre­chen, Anbie­ten oder Gewäh­ren eines unge­bühr­li­chen Vor­teils für eine Per­son, sei es unmit­tel­bar oder mit­tel­bar, um ihren tat­säch­li­chen oder ver­mu­te­ten Ein­fluss zu miss­brau­chen, um so einen unge­bühr­li­chen Vor­teil, von zum Bei­spiel einer Behör­de, für den ursprüng­li­chen Anstif­ter oder eine ande­re Per­son zu erhal­ten.“ Mani­pu­la­ti­ve Ein­fluss­nah­me liegt auch dann vor, wenn jemand für sich selbst oder einen Drit­ten einen unge­bühr­li­chen Vor­teil ein­for­dert oder annimmt, damit die­ser Drit­te sei­nen tat­säch­li­chen oder ver­mu­te­ten Ein­fluss miss­braucht, um einen unge­bühr­li­chen Vor­teil von einer ande­ren Par­tei (bspw. Ein ande­res Unter­neh­men, Ver­wal­tung oder Behör­de) zu erlangen.

Safa­ri dul­det kei­ne Tole­ranz gegen­über mani­pu­la­ti­ver Ein­fluss­nah­me und Bestechung in jeg­li­cher Form, unab­hän­gig davon, wel­ches Land oder wel­che Tätig­keit davon betrof­fen ist.

Erpressung

Erpres­sung ist der Ver­such, sich selbst oder Drit­te rechts­wid­rig durch Gewalt oder durch Andro­hung eines emp­find­li­chen Übels oder Nöti­gung zulas­ten eines ande­ren zu berei­chern. Erpres­sung kann auch eine Form der Kor­rup­ti­on sein.

Safa­ri ver­bie­tet jede Form der Erpres­sung, unab­hän­gig vom Land oder von der betref­fen­den Tätig­keit, es sei denn, das Leben oder die kör­per­li­che Unver­sehrt­heit einer Per­son ist in Gefahr.

Schmiergeldzahlungen

Schmier­geld­zah­lun­gen kön­nen defi­niert wer­den als Zah­lun­gen gering­fü­gi­ger Beträ­ge an eine wei­te­re Per­son, um die Durch­füh­rung einer rou­ti­ne­mä­ßi­gen Maß­nah­me zu beschleu­ni­gen, auf die der Zah­ler Anspruch hat. Die­se Zah­lun­gen sol­len Beam­te ermun­tern, ihre Auf­ga­ben zu erfül­len, z. B. die Ertei­lung einer Geneh­mi­gung oder Bewil­li­gung. Sie wer­den oft in bar bezahlt. Schmier­geld­zah­lun­gen sind in den meis­ten Län­dern illegal.

Eine Schmier­geld­zah­lung stellt einen Ver­stoß gegen die Safa­ri Anti-Kor­rup­ti­ons-Rege­lun­gen dar, auch wenn eine sol­che Zah­lung in eini­gen ande­ren Län­dern nach natio­na­lem Recht zuläs­sig wäre.

Wertgrenzen für Geschenke und Einladungen

Safa­ri legt Wert­gren­zen für die Annah­me oder Gewäh­rung von Geschen­ken und Ein­la­dun­gen im geschäft­li­chen Ver­kehr auf 35 Euro im Jahr pro Mit­ar­bei­ten­den fest.

Mate­ri­el­le oder imma­te­ri­el­le Zuwen­dun­gen, auf die der Besto­che­ne kein Recht hat, wie z. B. eine posi­ti­ve Medi­en­be­richt­erstat­tung oder der Ver­zicht auf eine Straf­an­zei­ge, dür­fen nicht ange­nom­men werden.

Whistleblowing

Auch für Safa­ri spielt die Rol­le des Whist­le­b­lo­wers eine wich­ti­ge Rol­le bei der Auf­de­ckung von Delik­ten. Die­se Per­so­nen kön­nen sich anonym bei der Geschäfts­füh­rung mel­den und soll­ten Bewei­se vor­le­gen und Zeu­gen benen­nen kön­nen. Safa­ri nimmt die­se Vor­ge­hens­wei­se sehr ernst und ist an einer schnel­len Auf­klä­rung interessiert.